Güterkraftverkehrsgesetzt ab dem 01. Juni 2017

Nach aktueller Auffassung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist für alle Beförderungen, die Lohnunternehmer durchführen, eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr erforderlich.

Nachzulesen ist dies im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und gilt ab dem 01. Juni 2017.

Zusätzlich ist dann für den Lohnunternehmer mit Kontrollen zu rechnen.

Landwirte stehen ebenfalls in der Pflicht, vor Auftragsbeginn zu prüfen, ob der Lohnunternehmer diese GüKG-Erlaubnis vorzeigen kann.

Für weitere Information könnt ihr euch gerne an den Lohnunternehmerverband oder den Bauernverband wenden.


Wir haben  Euch auch einmal einen Beitrag aus dem Bauernblatt vom 18. Februar 2017 angefügt, in der die Situation genauer beschrieben wird.

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