GüKG für Lohnunternehmer

Güterkraftverkehrsgesetzt ab dem 01. Juni 2017

Nach aktueller Auffassung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist für alle Beförderungen, die Lohnunternehmer durchführen, eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr erforderlich. Nachzulesen ist dies im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und gilt ab dem 01. Juni 2017. Zusätzlich ist dann für den Lohnunternehmer mit Kontrollen zu rechnen. Landwirte stehen ebenfalls in der Pflicht, vor Read more about Güterkraftverkehrsgesetzt ab dem 01. Juni 2017[…]